Gesundheit geht vor – Reisen und Fliegen im Zeitalter von Corona

Die Corona-Pandemie hat nachhaltigen Einfluss auf den Flugverkehr weltweit. Zahlreiche Flugzeuge bleiben am Boden, weil Urlaubs- und Geschäftsreisen nur noch eingeschränkt möglich sind. Trotzdem wollen viele Menschen nicht auf den wohlverdienten Urlaub verzichten und entscheiden sich für eine Flugreise. Was beim Reisen und Fliegen im Zeitalter von Corona beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel (Stand April 2021).

Fliegen nur mit Maske

Flugreisende durften nur mit einer korrekt sitzenden Mund-Nase-Bedeckung an einem Flug teilnehmen. Erlaubt waren FFP2- Masken und medizinische Masken. Das Fliegen mit normalen Stoffmasken war ab dem 1. Februar 2021 verboten. Die Maskenpflicht galt für alle Passagiere ab einem Alter von sechs Jahren. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, die EU-weit Gültigkeit hat. Einige Fluggesellschaften gingen noch weiter und haben verfügt, dass ein ärztliches Attest nicht ausreicht, um vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit zu werden.

Hausrecht der Fluggesellschaften: Sanktionen für Maskenmuffel

Wer ohne Maske oder mit einem nicht erlaubten Exemplar ein Flugzeug besteigen will, muss mit Schwierigkeiten rechnen. Die Fluggesellschaften haben an Bord ihrer Maschinen das Hausrecht und können Maskenmuffen die Mitnahme verweigern. Wird die Beförderung verweigert, haben die Betroffenen bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung nur Aussichten auf Erfolg, wenn die Beförderungsverweigerung unberechtigt war. 

Grundsätzlich ist das Personal an Bord für die Durchsetzung der Hygienevorschriften zuständig. Die Stewardessen und Stewards müssen dafür Sorge tragen, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske von allen Reisenden eingehalten wird. Sollte eine Fluggesellschaft diesen Pflichten nicht nachkommen, können Passagiere unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist es in der Praxis schwierig, die Verstöße zu beweisen. Die Beweislast liegt allein beim klagenden Flugpassagier.

Auslandsreisen: Testpflicht für Flugreisende

Wer von einer Auslandsreise in die Heimat zurückkehren will, muss sich vor dem Abflug einem Corona-Test unterziehen. Nur mit einem negativen Testergebnis dürfen Sie das Flugzeug besteigen. Das gilt auch, wenn Sie aus einem Nicht-Risikogebiet auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen. Befristet wurde diese Anordnung zunächst bis zum 12. Mai 2021. 

Nicht nur Deutschland verlangt bei der Einreise aus dem Ausland einen negativen Corona-Test. Auch zahlreiche andere Länder weltweit bestehen auf diesem Prozedere. Aus diesem Grund haben zahlreiche Flughäfen in Deutschland Test-Zentren eingerichtet, in denen kurz vor dem Abflug ein Schnelltest durchgeführt werden kann. Wenn Sie eine Auslandsreise planen, wenden Sie sich an die Aussteller auf der Reisemesse. Zahlreiche Aussteller versorgen Sie auf Wunsch mit umfangreichen Informationen zum Thema „Sicher reisen in der Corona-Zeit“.

Eingeschränkter Bordservice und Hygienemaßnahmen der Airlines

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Bordservice von vielen Fluggesellschaften stark eingeschränkt. Auf Kurzstreckenflügen werden teilweise keine Getränke und Snacks mehr ausgegeben. Auf Mittelstreckenflügen servieren viele Airlines nur verpackte Snacks und Getränke. Einen besonderen Service bieten Fluggesellschaften wie Lufthansa, Swiss und Eurowings an. Zur Wahrung eines größeren Abstands zum Sitznachbarn kann gegen einen Aufpreis ein freier Mittelsitz gebucht werden.

Sämtliche Airlines haben Hygienekonzepte erarbeitet, die das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum reduzieren sollen. In vielen Maschinen wurden sogenannte Hepa-Filter installiert, die Schwebstoffe aus der Luft filtern. Zwar wird dadurch das Ansteckungsrisiko reduziert, doch vollständig eliminiert werden kann es nicht. In diesem Fall gilt: Je länger ein Flugpassagier neben einer infizierten Person sitzt, desto höher ist das Risiko einer Ansteckung.

Auf dieser Reisemesse finden Sie eine Auswahl an Themenreisen von Reiseanbietern, die sich beispielsweise auf Ferienhaus-Urlaub, Fitness- und Gesundheitsreisen oder auch Fernreisen und Rundreisen spezialisiert haben. 

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